А сюда буду складывать полезности

для тех, у кого руки из того места растут
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А сюда буду складывать полезности

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http://www.haustechnikdialog.de/Forum/4 ... chnikforum форум по строительству (отопление, вентиляция, водопровод ..)
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Re: А сюда буду складывать полезности

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http://www.pureone.de/de/anwendungen" onclick="window.open(this.href);return false;

очень хороший утеплитель
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Re: А сюда буду складывать полезности

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квартиры можно сдавать и без согласия соседей

http://www.deona.org/infothek/rechtspre ... 72_09.html" onclick="window.open(this.href);return false;
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Re: А сюда буду складывать полезности

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http://www.heizungshandel.de/index.php" onclick="window.open(this.href);return false; сдесь я батареи купил
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Re: А сюда буду складывать полезности

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http://www.unidomo.eu/" onclick="window.open(this.href);return false;
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Re: А сюда буду складывать полезности

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Типерь и на лысава гойланда управа есть


Mietminderung wegen Irrtum Mieter darf gekündigt werden
Wenn sich der Vermieter nicht um einen gemeldeten Wohnungsmangel kümmert, kann man die Meite mindern. Dabei sollte man allerdings sichergehen, dass der Vermieter den Mangel auch zu verschulden hat. Ansonsten droht schlimmstenfalls der Rauswurf.
Einem Mieter kann fristlos gekündigt werden, wenn er wegen eines irrtümlich angenommen Mangels an der Wohnung die Miete teilweise nicht bezahlt. Mieter sollten in Zweifelsfällen die Miete bis zu einer Klärung des mutmaßliche Mangels unter Vorbehalt weiterzahlen, nur dann sind sie vor einer fristlosen Kündigung geschützt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat.

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Im aktuellen Fall hatte der Mieter eines Einfamilienhauses wegen Schimmel und Kondenswasser die Miete um rund 20 Prozent gekürzt und das mit baulichen Mängeln begründet. Nachdem ein gerichtlich bestellter Sachverständiger dann festgestellt hatte, dass mangelnde Lüftung in Zimmern mit zwei Aquarien und einem Terrarium die Ursache der Schimmelbildung war, zahlte der Mieter den Rückstand von mittlerweile über 3400 Euro zwar nach – allerdings zu spät. Denn inzwischen hatte der Vermieter bereits fristlos gekündigt.

Zu Recht, wie der BGH entschied. Die Nachzahlungen kamen zu spät, weil die gesetzliche Frist von zwei Monaten bereits überschritten war. Ist ein Mieter länger im Rückstand, darf er fristlos gekündigt werden, auch dann, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig in Rückstand geraten ist. Für eine mildere Haftung und Privilegierung von Mietern besteht nach Ansicht des BGH auch dann kein Grund, wenn sie die Ursache eines Mangels fehlerhaft einschätzen. Im Zweifel könnten sie die Miete unter Vorbehalt zahlen, so dass sie nicht in Verzug geraten, wenn der Wohnungsmangel vor Gericht geklärt werden muss.

Quelle: n-tv.de, AFP
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